01 Aug Weiterbildungsprämie
Belohnung von bis zu 2.500 € bei Bestehen der IHK-Prüfungen – das neue Gesetz der Weiterbildungsprämie
Für alle Umschlungen, die ab dem 01. August 2016 starten, gilt das neue Gesetz der Weiterbildungsprämie bei einer erfolgreichen beruflichen Qualifikation in Form einer Ausbildung bzw. Umschulung. Dies hat das BMAS im Gesetz zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung (AWStG) beschlossen.
Bei Bestehen der Abschlussprüfung vor der Kammer erhalten Sie 1.500 €. Sieht Ihre Umschulung eine Zwischenprüfung vor, erhalten Sie bei Bestehen der Zwischenprüfung weitere 1.000 Euro.
Anspruch auf die Weiterbildungsprämie haben alle Teilnehmer, die arbeitslos gemeldet sind und erfolgreich die Zwischen- bzw. die Abschlussprüfung absolviert haben. Legen Sie der zuständigen Arbeitsagentur Ihr Zwischen- bzw. Abschlusszeugnis einfach vor und Sie bekommen die Weiterbildungsprämie direkt ausgezahlt.
Die sogenannte ‚Motivationsprämie‘ wird als Bonus in Aussicht gestellt, um die Umschüler und Auszubildenden zu einer aktiven und erfolgreichen Teilnahme anzuregen. Außerdem bestätigt die fachliche Weisung zu den Paragraphen 11-11b SGB II, dass es sich bei der Prämie um ein privilegiertes Einkommen handelt. D. h. es erfolgt keine Anrechnung auf das Einkommen (z. B. Hartz IV), sondern kann gänzlich einbehalten werden.
ZAL Berlin-Brandenburg bietet sowohl Umschulungen, als auch Ausbildungen in den nachgefragtesten, technisch-gewerblichen, aber auch kaufmännischen Fachbereichen an. Viele davon starten im Herbst. Eine Übersicht über unsere Bildungsmaßnahmen finden Sie hier. Sie haben nicht nur die Aussicht auf eine interessante Qualifizierung und einer erfolgreichen Jobvermittlung bei uns, jetzt wird Ihr Erfolg zusätzlich auch noch honoriert.
Quelle:
FORUM Berufsbildung: https://www.forum-berufsbildung.de/weiterbildungspraemie/
Auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales